Hallo!
Auch mal nur so eine Info am Rande, wenn du dann wieder ABmelden willst: Solltest du Radio und Fernsehen kombiniert angemeldet haben, und dann wieder abmelden, dann kannst du das nicht kombiniert machen, sonder musst beides gesondert abmelden. Ja, auch wenn er Abmeldegrund eine Übersiedlung ist, kapieren die anscheinend nicht, dass man dann doch nicht in die alte Wohnung zum Radio hören fährt.
Einen kombinierten Abmeldepunkt (wie beim Anmeldeformular) gibts nämlich auch nicht, und somit hab ich mal eine saftige Nachzahlung gehabt...
Ich bin aber auch der Meinung, dass du anmelden muss, wie schon erwähnt, es reicht schon das Fernsehgerät in der Wohnung. (Auch wenn nicht angeschlossen, oder sogar nicht funktionstüchtig, das Gerät ist da und somit die Möglichkeit!)