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stue Männlich

Subadult

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1

Mittwoch, 9. September 2009, 18:23

Das alte GIS leiden

Hallo Leute,

kann mir von euch jemand 100% sagen ob man nun auch die GIS-Gebühr für den Fernesehempfang zahlen muss wenn man weder eine DVB-T Box noch einen DVB-S Receiver mit Kartenslot besitzt?
Ich werde einfach nicht schlau aus dem ganzen Zeug was man so im Inet findet und das auf der www.orf-gis.at nichts aussagekräftiges steht ist auch klar :D
Lg Christian

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strays Männlich

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2

Mittwoch, 9. September 2009, 18:36

soviel ich weiß geht das so (die vollen 100 prozent trau ich mich aber nicht angeben):



GIS gebühren musst du immer zahlen sobald du einen radio oder ein fernsehgerät hast! hast dur nur einen radio eben nur radiogebühren, oder umgekehrt!

durch die gis gebühren werden nämlich u.a. der orf, die sendemasten u.a. bezahlt! man geht nämlich davon aus, dass wenn du ein radio- oder fernsehgerät hast, du auch in der lage bist (wie auch immer) radiosender zu hören oder eben tv-sender anzusehen! es wird nämlich schon problematisch, wenn so eine liebe gis person vor deiner türe steht, du keinen fernsehanschluss hast und den fernseher nur zum DVD schauen benutzt, da du ja ganz leicht mit ner fernsehantenne z.b. den orf empfangen kannst



ABER: ruf doch einfach mal an!

lg

stue Männlich

Subadult

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3

Mittwoch, 9. September 2009, 18:46

Da muss man mal jemanden erreichen :S

Nunja, das ich Radio bezahlen muss ist mir klar aber ich hab da eben was im Hinterkopf was in der Zeitung gestanden ist. Da ging es eben darum das Leute die nur einen Fernseher mit Sat empfang hatten bzw. nur den analogen ORF & Co rein bekommen haben. Die mussten dann die Empfangs Gebühren für ORF1, ORF2, ATV und PULS4 nicht zahlen.

Ich versuch einfach morgen nochmals jemanden zu erreichen.
Lg Christian

D. tinctorius "azureus"
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4

Mittwoch, 9. September 2009, 19:38

Laut Konsumentenschutz müsste man NICHT bezahlen - ABER die GIS steht auf dem Standpunkt, dass allein die MÖGLICHKEIT ausreicht, die Gebühr bezahlen zu müssen. Das bedeutet, dass auch der Besitz eines ans Internet angeschlossenen PCs bereits GIS fällig macht (Webradio/TV).
Im Falle eines Besuches durch die GIS: 1. nicht reinlassen - es besteht kein strafrechtlicher Sachverhalt, der eine Haussuchung rechtfertigen würde, außerdem darf das nur die Exekutive, 2. wäre eine Klage möglich, da eventuell eine sittenwidrige Verfahrensweise vorliegt.
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uffy Weiblich

Kaulquappe

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5

Donnerstag, 10. September 2009, 07:33

Hallo!

Auch mal nur so eine Info am Rande, wenn du dann wieder ABmelden willst: Solltest du Radio und Fernsehen kombiniert angemeldet haben, und dann wieder abmelden, dann kannst du das nicht kombiniert machen, sonder musst beides gesondert abmelden. Ja, auch wenn er Abmeldegrund eine Übersiedlung ist, kapieren die anscheinend nicht, dass man dann doch nicht in die alte Wohnung zum Radio hören fährt. :sironie:
Einen kombinierten Abmeldepunkt (wie beim Anmeldeformular) gibts nämlich auch nicht, und somit hab ich mal eine saftige Nachzahlung gehabt... X(

Ich bin aber auch der Meinung, dass du anmelden muss, wie schon erwähnt, es reicht schon das Fernsehgerät in der Wohnung. (Auch wenn nicht angeschlossen, oder sogar nicht funktionstüchtig, das Gerät ist da und somit die Möglichkeit!)
Ganz lieben Gruß aus Enzersdorf,

Eva
www.exo-living.at

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